Weitere Entscheidung unten: BSG, 25.03.1999

Rechtsprechung
   BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R   

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https://dejure.org/1999,1033
BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R (https://dejure.org/1999,1033)
BSG, Entscheidung vom 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R (https://dejure.org/1999,1033)
BSG, Entscheidung vom 25. März 1999 - B 9 SB 14/97 R (https://dejure.org/1999,1033)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Unterbliebene Anhörung im Vorverfahren - isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids - Befundbericht - versorgungsärztliche Stellungnahme - Gegenstand der Anfechtungsklage nach Vorverfahren

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Unterbliebene Anhörung im Vorverfahren - isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids - Befundbericht - versorgungsärztliche Stellungnahme - Gegenstand der Anfechtungsklage nach Vorverfahren

  • Wolters Kluwer

    Grad der Behinderung - Herabsetzung - Versorgungsärztliche Stellungnahme - Bewertung eines Fremdbefundes - Anhörungspflicht

  • Judicialis

    SGB X § 24 Abs 1; ; SGG § 95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 24 Abs. 1; SGG § 95; VwGO § 79
    Unterbleiben der erforderlichen Anhörung im Vorverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 15.08.1996 - 9 RV 10/95

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Vorverfahren

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R
    Das LSG ist der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 15. August 1996 - 9 RV 10/95 - gefolgt und hat ausgeführt: Bezüglich versorgungsärztlicher Stellungnahmen, die sich in der Bewertung von Fremdbefunden erschöpften, bestehe keine Anhörungspflicht iS des § 24 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X).

    Das LSG hat seiner Entscheidung zu Recht die Grundsätze zugrunde gelegt, die der Senat in seinem Urteil vom 15. August 1996 (SozR 3-1300 § 24 Nr. 13) entwickelt hat.

  • BSG, 09.04.1997 - 9 RVs 4/95

    Bildung des Gesamt-GdB bei mehreren Funktionsbeeinträchtigungen

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R
    Denn festgestellt wird stets nur der Gesamtzustand der Behinderung, unabhängig davon, wieviele Funktionsbeeinträchtigungen bei den Betroffenen vorliegen (vgl BSGE 81, 50 = SozR 3-3870 § 3 Nr. 7; BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 19).
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVs 15/96

    Feststellung der GdB im Schwerbehindertenrecht nur für den Gesamtzustand

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R
    Denn festgestellt wird stets nur der Gesamtzustand der Behinderung, unabhängig davon, wieviele Funktionsbeeinträchtigungen bei den Betroffenen vorliegen (vgl BSGE 81, 50 = SozR 3-3870 § 3 Nr. 7; BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 19).
  • BSG, 18.07.1989 - 10 RKg 22/88

    Anwendung des Begriffs deutscher Volkszugehöriger aus § 6 BVFG im

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R
    Dabei sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl dazu BSGE 65, 198, 203 = SozR 5870 § 2 Nr. 62).
  • BSG, 28.07.1977 - 2 RU 31/77
    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R
    Sie dient der Wahrung und Betonung des rechtlichen Gehörs und soll betroffene Beteiligte nicht nur vor Überraschungsentscheidungen schützen, wie der Beklagte meint, sondern auch das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Behörden stützen (BSG SozR 1300 § 24 Nr. 9) und vor allem sicherstellen, daß die Beteiligten alle für sie günstigen Umstände vorbringen können (vgl BSGE 44, 207, 211 = SozR 1200 § 34 Nr. 2 und zum Ganzen Krasney in KassKomm, Sozialversicherungsrecht Band 2, 2. Aufl, Stand Juni 1998, § 24 RdNrn 4 ff).
  • BSG, 23.02.1973 - 3 RK 66/72

    Verwaltungsverfahren - Beteiligter - Betroffener Dritter - Bekanntgabe -

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R
    Deshalb bestehen keine Bedenken, die Klage in derartigen Fällen auch im sozialgerichtlichen Verfahren auf die isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheides zu beschränken (ebenso das BSG im Falle eines durch den Widerspruch erstmals beschwerten Dritten - BSGE 35, 224, 226 sowie Meyer-Ladewig, aaO, § 95 RdNrn 3 und 3b; Bley in RVO-GesamtKomm, aaO, § 95 Anm 4b, c).
  • BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 35/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nachzahlung von

    Jedoch enthält der Widerspruchsbescheid eine gegenüber der ursprünglichen vorläufigen Bewilligung zusätzliche selbständige Beschwer, was nach der im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 79 Abs. 2 Satz 1 VwGO seine selbständige Anfechtbarkeit eröffnet (BSG vom 15.8.1996 - 9 RV 10/95 - SozR 3-1300 § 24 Nr. 13 S 35; BSG vom 25.3.1999 - B 9 SB 14/97 R - SozR 3-1300 § 24 Nr. 14 S 39 f; BSG vom 24.3.2015 - B 8 SO 16/14 R - SozR 4-3500 § 116 Nr. 1 RdNr 11; zustimmend etwa B. Schmidt in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 95 RdNr 3a; Wehrhahn in jurisPK-SGG, 2017, § 95 RdNr 16 mwN) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 2 R 57/17

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsnachforderungsbescheides auf der Grundlage einer

    Diese Vorschrift dient der Wahrung des rechtlichen Gehörs und soll das Vertrauensverhältnis zwischen dem Bürger und der Sozialverwaltung stärken und den Bürger vor Überraschungsentscheidungen schützen (BSG, Urteil vom 25. März 1999 - SozR 3-1300 § 24 Nr. 14 mwN).
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Rentenbescheid - Vormerkungsbescheid -

    Vielmehr ist auch in einer solchen prozessualen Lage Gegenstand der Klage der ursprüngliche Verwaltungsakt in der Gestalt, die er durch den - ggf auch erst nach Klageerhebung erlassenen - Widerspruchsbescheid gefunden hat (§ 95 SGG - s hierzu BSG vom 25.3.1999 - SozR 3-1300 § 24 Nr. 14 S 40) .
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Rechtsprechung
   BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 12/97 R   

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https://dejure.org/1999,3547
BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 12/97 R (https://dejure.org/1999,3547)
BSG, Entscheidung vom 25.03.1999 - B 9 SB 12/97 R (https://dejure.org/1999,3547)
BSG, Entscheidung vom 25. März 1999 - B 9 SB 12/97 R (https://dejure.org/1999,3547)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren - rechtliches Gehör - Befundbericht - GdB - Herabsetzung - mögliche Kompensation - neue Leiden - sozialgerichtliches Verfahren - Frist - Anschlußrevision

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren - rechtliches Gehör - Befundbericht - GdB - Herabsetzung - mögliche Kompensation - neue Leiden - sozialgerichtliches Verfahren - Frist -

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herabsetzung des GdB auf 40 und Entziehung des Merkzeichens G - Verletzung des rechtlichen Gehörs (unterbliebene Anhörung) im Widerspruchsverfahren - Widerspruchsverfahren gegen Feststellungsbescheide der Versorgungsämter - Unzulässigkeit der Anschlußrevision - ...

  • Judicialis

    SGB X § 24

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de

    Erkrankung als entscheidungserhebliche Tatsache, Anschlußrevision

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R

    Unterbliebene Anhörung im Vorverfahren - isolierte Aufhebung des

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 12/97 R
    Insofern hat das LSG zutreffend die rechtlichen Gesichtspunkte des Senatsurteils vom 15. August 1996 (SozR 3-1300 § 24 Nr. 13) zugrunde gelegt, an denen der Senat festhält (vgl das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom heutigen Tage B 9 SB 14/97 R).

    Die Frage, ob dies zutrifft, kann hier offenbleiben, weil sie nicht entscheidungserheblich ist (vgl insoweit aber das oben genannte Urteil des Senats B 9 SB 14/97 R).

    Die Kostenentscheidung war dem Endurteil des LSG vorzubehalten (vgl die vorgenannte Entscheidung des Senats B 9 SB 14/97 R).

  • BSG, 15.08.1996 - 9 RV 10/95

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Vorverfahren

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 12/97 R
    In den Entscheidungsgründen folgte es im wesentlichen der Entscheidung des Senats vom 15. August 1996 (SozR 3-1300 § 24 Nr. 13).

    Insofern hat das LSG zutreffend die rechtlichen Gesichtspunkte des Senatsurteils vom 15. August 1996 (SozR 3-1300 § 24 Nr. 13) zugrunde gelegt, an denen der Senat festhält (vgl das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom heutigen Tage B 9 SB 14/97 R).

  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVs 15/96

    Feststellung der GdB im Schwerbehindertenrecht nur für den Gesamtzustand

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 12/97 R
    Wenn der Beklagte sinngemäß meint, eine Anhörungspflicht im Widerspruchsverfahren habe ihn deswegen nicht getroffen, weil der frühere Bescheid vom 22. Oktober 1992 (Ursprungsbescheid) nicht auf HNO-Befunde und somit auf keine "entsprechende Behinderung" gestützt gewesen sei, und die Situation des Klägers in bezug auf Leidenszustände im HNO-Bereich daher derjenigen eines Neuantragstellers vergleichbar gewesen sei, so verkennt er, daß der Regelungsgehalt eines Feststellungsbescheides nach dem SchwbG nur die Feststellung des GdB und - ggf - der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Merkzeichens ist und daß die zur Stützung dieser Feststellungen ermittelten Krankheitsbilder und Funktionsbeeinträchtigungen ("Behinderungen") nur unselbständige Begründungselemente des Feststellungsbescheides sind (vgl dazu das Urteil des Senats vom 10. September 1997, BSGE 81, 50, 53 = SozR 3-3870 § 3 Nr. 7 mwN; zuletzt Urteil des Senats vom 24. Juni 1998 SozR 3-3870 § 4 Nr. 24 mwN).
  • BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - isolierte

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 12/97 R
    Wenn der Beklagte sinngemäß meint, eine Anhörungspflicht im Widerspruchsverfahren habe ihn deswegen nicht getroffen, weil der frühere Bescheid vom 22. Oktober 1992 (Ursprungsbescheid) nicht auf HNO-Befunde und somit auf keine "entsprechende Behinderung" gestützt gewesen sei, und die Situation des Klägers in bezug auf Leidenszustände im HNO-Bereich daher derjenigen eines Neuantragstellers vergleichbar gewesen sei, so verkennt er, daß der Regelungsgehalt eines Feststellungsbescheides nach dem SchwbG nur die Feststellung des GdB und - ggf - der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Merkzeichens ist und daß die zur Stützung dieser Feststellungen ermittelten Krankheitsbilder und Funktionsbeeinträchtigungen ("Behinderungen") nur unselbständige Begründungselemente des Feststellungsbescheides sind (vgl dazu das Urteil des Senats vom 10. September 1997, BSGE 81, 50, 53 = SozR 3-3870 § 3 Nr. 7 mwN; zuletzt Urteil des Senats vom 24. Juni 1998 SozR 3-3870 § 4 Nr. 24 mwN).
  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 12/97 R
    Bei der - hier allein in Betracht kommenden, da außerhalb der Revisionsfrist eingelegten - unselbständigen Anschlußrevision handelt es sich aber richtiger Ansicht nach um kein Rechtsmittel, sondern lediglich um einen (privilegierten) Antrag innerhalb der Hauptrevision (vgl BSGE 82, 1, 3 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 60 S 263; BGH NJW 94, 801, 803 mwN).
  • BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Aufhebung - wesentliche Änderung -

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 12/97 R
    Denn die Minderung des anerkannten GdB durch die Besserung von Leidenszuständen, die beim Erlaß des Ursprungsbescheides Berücksichtigung fanden, können inzwischen durch neu hinzugetretene andere Leidenszustände kompensiert worden sein (vgl dazu die Entscheidungen des Senats SozR 3-3870 § 3 Nr. 5 auf S 6 und SozR 3100 § 62 Nr. 21).
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 79/95 R

    Heilung von Mängeln bei der Zustellung der Revisionsbegründung - Beginn der

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 12/97 R
    Bei der - hier allein in Betracht kommenden, da außerhalb der Revisionsfrist eingelegten - unselbständigen Anschlußrevision handelt es sich aber richtiger Ansicht nach um kein Rechtsmittel, sondern lediglich um einen (privilegierten) Antrag innerhalb der Hauptrevision (vgl BSGE 82, 1, 3 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 60 S 263; BGH NJW 94, 801, 803 mwN).
  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 12/76

    Ablauf der Frist zur Einlegung der Anschlußrevision

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 12/97 R
    Denn wie das BSG bereits 1977 entschieden hat (BSGE 44, 184 = SozR 1750 § 556 Nr. 1), ist auch in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit die Anschlußrevision nur bis zum Ablauf eines Monats nach der Zustellung der Revisionsbegründung zulässig (§ 202 SGG iVm § 556 Zivilprozeßordnung).
  • BSG, 08.05.1981 - 9 RVs 4/80

    Neufeststellung der Gesamt-MdE

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 12/97 R
    Denn die Minderung des anerkannten GdB durch die Besserung von Leidenszuständen, die beim Erlaß des Ursprungsbescheides Berücksichtigung fanden, können inzwischen durch neu hinzugetretene andere Leidenszustände kompensiert worden sein (vgl dazu die Entscheidungen des Senats SozR 3-3870 § 3 Nr. 5 auf S 6 und SozR 3100 § 62 Nr. 21).
  • BGH, 21.10.1976 - VII ZR 68/75

    Revisionsbegründungsfrist - Anschlußrevision - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 12/97 R
    Ein Wiedereinsetzungsgrund für die versäumte Frist für die Einlegung der Anschlußrevision hat der Kläger nicht vorgebracht, da bei Kenntnis der Monatsfrist deren Versäumung nicht unverschuldet auf der Einräumung der zweimonatigen Äußerungsfrist beruhen kann (vgl auch BGH VersR 1977, 152).
  • BSG, 17.01.1972 - 2 RU 153/69
  • BSG, 28.04.1999 - B 9 SB 5/98 R

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsverfahren - Neufeststellungsbescheid -

    Der Senat knüpft insoweit an seine Entscheidung vom 25. März 1999 (aaO) an, wonach das Ergebnis des jeweiligen Befundberichts mitzuteilen ist.

    Selbst wenn den Berichten keine Beeinträchtigungen zu entnehmen waren, hätte die Beklagte den Kläger insoweit informieren und ihm Gelegenheit geben müssen, Beweiserhebungen anzuregen (vgl hierzu BSG, Urteile vom 25. März 1999 - B 9 SB 12/97 R und B 9 SB 14/97 R -).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Versorgungsverwaltung aufgrund des Befundberichtes anschließend weitere beachtliche Funktionsbeeinträchtigungen feststellt oder ob das nicht der Fall ist (so Urteile des 9. Senats vom 25. März 1999 - B 9 SB 12/97 R und B 9 SB 14/97 R -).

  • LSG Sachsen, 04.05.2017 - L 3 AL 39/14

    Rückforderung von Arbeitslosengeld; Heilung der Anhörungsmängel im

    Wenn ein Gericht nicht nur auf Form- oder Verfahrensfehler im Verwaltungsverfahren hinweisen, sondern auch deren Beseitigung hinwirken würde, würde es seine Neutralitätspflicht gegenüber den Beteiligten (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25. März 1999 - B 9 SB 12/97 R - juris Rdnr. 19) verletzen und sich der Besorgnis der Befangenheit aussetzen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Dezember 2011, a. a. O.).
  • BSG, 13.12.2000 - B 9 VS 1/00 R

    Haftungsbegründende Kausalität bei Wehrdienstbeschädigungen

    Das Urteil des LSG ist insoweit mit Ablauf der Frist für die Anschlußrevision rechtskräftig geworden (vgl auch Urteil des Senats vom 25. März 1999 Az: B 9 SB 12/97 R im Leitsatz veröffentlicht in SozSich 1999, 370).
  • LSG Sachsen, 22.07.2003 - L 6 LW 16/02

    Aufhebung der Versicherungspflicht zur Sächsischen Landwirtschaftlichen

    Wie das Bundessozialgericht (BSG) in den Entscheidungen vom 25.03.1999 (B 9 SB 12/97 R) und vom 28.04.1999 (B 9 SB 55/98 R) ausgeführt hat, gehört zu einer ordnungsgemäßen Anhörung im Sinne des § 24 SGB X, das Ergebnis des Befundberichtes, der nach Auffassung der Verwaltung die wesentliche Änderung der Verhältnisse (§ 48 Abs. 1 SGB X) belegt und eine Entscheidung zum Nachteil des Betroffenen rechtfertigt, diesem - einschließlich des Namens des Arztes, der den Befundbericht erstattet hat - mitzuteilen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2000 - L 10 P 67/99

    Pflegeversicherung

    Mit dem Anhörungsschreiben vom 23.03.1998 und dem ihr von der Beklagten übersandten Gutachten des Arztes W ... vom 03.12.1997 ist die Klägerin in den Stand gesetzt worden, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern und - wie es dann auch erfolgt ist - mit diesen sachgerecht auseinanderzusetzen (hierzu eingehend BSG vom 25.03.1999 - B 9 SB 12/97 R - und vom 28.04.1999 - B 9 SB 5/98 R -).
  • BSG, 26.05.2014 - B 9 SB 67/13 B
    Kann entgegen den Entscheidungen des BSG in seinen Urteilen vom 15.8.1996 - 9 RVs 10/94 - (SozR 3-3870 § 4 Nr. 13) und 27.8.1998 - B 9 SB 13/97 R - auf das Vorliegen eines Verwaltungsaktes verzichtet werden, wenn das in einem Verwaltungsverfahren betreffend die Herabstufung des GdB wegen eingetretener Heilungsbewährung geltend gemachte Auftreten einer bei Erlass des ursprünglichen Feststellungsbescheides noch nicht vorhanden gewesenen Erkrankung seitens der Versorgungsverwaltung weder im Herabstufungsbescheid noch im Widerspruchsbescheid hinreichend erwähnt wird und die beklagte Versorgungsverwaltung auch im gerichtlichen Verfahren betreffend die Anfechtung des Herabstufungsbescheides an ihrer Auffassung festhält? Ist der Versorgungsträger entgegen der Entscheidung des BSG vom 25.3.1999 - B 9 SB 12/97 R - berechtigt, bestimmte, bisher dem GdB als Begründung noch nicht zugrunde gelegte Leidenszustände bei der beabsichtigten Herabsetzung des GdB (§ 48 SGB X) zu vernachlässigen und den Behinderten insoweit auf einen Neuantrag zu verweisen? 7 Es ist bereits zweifelhaft, ob die Klägerin mit den aufgeworfenen Fragen insgesamt Rechtsfragen mit einer über den Einzelfall hinaus reichenden Breitenwirkung aufzeigt.
  • LSG Sachsen, 26.07.2001 - L 6 KN 62/99

    Verletzung des rechtlichen Gehörs ; Gründe für die Absehung von einer Anhörung;

    Wie das Bundessozialgericht in den Entscheidungen vom 25.03.1999 (B 9 SB 12/97 R) und vom 28.04.1999 (B 9 SB 55/98 R) ausgeführt hat, gehört zu einer ordnungsgemäßen Anhörung im Sinne des § 24 SGB X, das Ergebnis des Befundberichtes, der nach Auffassung der Verwaltung die wesentliche Änderung der Verhältnisse (§ 48 Abs. 1 SGB X) belegt und eine Entscheidung zum Nachteil des Betroffenen rechtfertigt, diesem - einschließlich des Namens des Arztes, der den Befundbericht erstattet hat -, mitzuteilen.
  • LSG Niedersachsen, 07.02.2001 - L 9 SB 159/99
    Die zur Vorbereitung und Begründung dieser Feststellung ermittelten Krankheitsbilder und Funktionsbeeinträchtigungen sind nur unselbständige Begründungselemente solcher Feststellungsbescheide (BSG Urt. v. 25.März 1999, B 9 SB 12/97 R; Urt. v. 24. Juni 1998, B 9 SB 17/97 R aaO).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.04.2002 - L 8 AL 1419/01
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn es denkbar erscheint, dass der Betroffene gegen genau dieses Ergebnis der Ermittlungen bzw. gegen dieses Beweismittel hätte Einwendungen erheben können (vgl. Urteil des BSG vom 25.03.1999 - B 9 SB 12/97 R -).
  • SG Stade, 22.01.2008 - S 3 SB 49/04

    Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen

    Die zur Vorbereitung und Begründung dieser Feststellung ermittelten Krankheitsbilder und Funktionsbeeinträchtigungen sind nur unselbstständige Begründungselemente solcher Feststellungsbescheide (BSG, Urteil vom 25. März 1999, B 9 SB 12/97 R).
  • SG Hannover, 17.07.2007 - S 41 SB 634/05
  • SG Hannover, 17.07.2007 - S 41 SB 274/06
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